Barrierefreiheitserklärung

Das Land Baden-Württemberg. ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, zum Beispiel Webseite(n) oder mobile Anwendung(en) (Apps) 1, für die die Erklärung gilt].
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